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Teilnahmebedingungen für den Mühlhäuser Röblinglauf

Hier finden Sie die Teilnahmebedingungen zum download

§ 1 Anwendungsbereich - Geltung

(1) Der Mühlhäuser Röblinglauf wird als Benefizlauf für das Kinderhospiz Mitteldeutschland veranstaltet. Es gelten die jeweils am Veranstaltungstag gültigen Bestimmungen und Sportordnungen.

(2) Diese Teilnahmebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Mühlhäuser Röblinglauf e.V., Sondershäuser Landstr.39, 99974 Mühlhausen, vertreten durch den Vorstand und dem Teilnehmer aus der Teilnahme an der Sportveranstaltung mit dem Titel Mühlhäuser Röblinglauf. Abweichende Bedingungen des Teilnehmers werden nicht anerkannt.

§ 2 Vertragsschluss

Der Mühlhäuser Röblinglauf e.V. bietet die Organisation und Durchführung vom Mühlhäuser Röblinglauf an. Mit der Übermittlung des ausgefüllten WebFormulars kommt zwischen dem Teilnehmer und dem Mühlhäuser Röblinglauf e.V. ein Vertrag über die Organisation und Durchführung der bei online-Anmeldung über die Webseite www.röblinglauf.de konkret benannten Veranstaltung zustande. Anmeldungen per Telefax oder E-Mail können nicht akzeptiert werden. Das Meldegeld, bestehend aus dem Organisationsbeitrag und der Spende für das Kinderhospiz Mitteldeutschland, betrifft den Unternehmenslauf und den Powerlauf. Das Meldegeld bei den Kinder- und Jugendläufen besteht ausschließlich aus der Spende für das Kinderhospiz Mitteldeutschland. Nach erfolgter Anmeldung besteht bei Nichtantritt, auch im Krankheitsfall, kein Anspruch auf Rückerstattung des Meldegeldes oder Ausstellung eines Gutscheines für eine folgende Veranstaltung.

§ 3 Gesundheitliche Voraussetzungen zur Teilnahme

Der Teilnehmer/Sportler erklärt mit seiner Anmeldung, dass er körperlich gesund ist und für die Teilnahme an dem Wettbewerb ausreichend trainiert hat. Es obliegt dem Sportler, seinen Gesundheitszustand vorher ärztlich überprüfen zu lassen.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für das gesundheitliche Risiko des Teilnehmers.

§ 4 Teilnahmeberechtigung

Voraussetzung für die Teilnahme ist die ordnungsgemäße Anmeldung durch die online-Anmeldung in der entsprechenden Kategorie

§ 5 Änderung und Ausfall – Rückerstattung

(1) Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund von behördlichen Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen Änderungen an der Veranstaltung vorzunehmen oder diese komplett abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.

(2) Die Rückerstattung des Organisationsbeitrages kommt nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht und nur als eine teilweise Erstattung in Höhe der nach Abzug des auf den Teilnehmer entfallenden anteiligen bereits vom Veranstalter getätigten Aufwandes verbleibenden Differenz.

§ 6 Haftungsausschluss

(1) Der Teilnehmer wird weder gegen die Veranstalter, Organisatoren und Sponsoren des Laufes noch gegen die Stadt Mühlhausen oder deren Vertreter und die Besitzer privater Wege Ansprüche wegen Schäden und Verletzungen jeder Art geltend machen. Dies gilt ebenfalls für die Teilnahme an Rahmenveranstaltungen.

(2) Der Veranstalter haftet nicht für verursachte Sach- und Vermögensschäden. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen des Veranstalters sowie Dritte, derer sich der Veranstalter zur Durchführung der Veranstaltung bedient.

(3) Der Veranstalter haftet nicht bei Diebstahl oder Verlust von persönlichem Eigentum des Teilnehmers. Der Teilnehmer ist für sein Eigentum selbst verantwortlich.

§ 7 Ausschluss und Disqualifikation

(1) Eine Teilnahme ohne Startnummer oder ohne den gem. § 9 für die Zeitmessung vorgesehene Startnummer führen zur sofortigen Disqualifikation.

(2) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einen Teilnehmer jederzeit zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen. Ausschlussgründe sind insbesondere falsche Angaben zu seiner Person, der Verdacht der Einnahme nicht zugelassener Substanzen (Doping) oder bei begründeter Annahme des Veranstalters oder des beauftragten medizinischen Dienstes, dass der Teilnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht am Lauf teilnehmen oder diesen nicht fortsetzen kann.

(3) Sollte die Startnummer in irgendeiner Weise verändert, insbesondere der Werbeaufdruck verändert oder unsichtbar gemacht werden, so wird der Teilnehmer von der Zeitwertung ausgeschlossen.

(4) Die offiziell zugeteilte Startnummer ist deutlich sichtbar auf der Brust zu tragen.

(5) Disqualifiziert und von der Veranstaltung ausgeschlossen werden Teilnehmer, die den Anweisungen des Ordnungspersonals zuwiderhandeln und dadurch den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die eigene Sicherheit oder Gesundheit oder die anderer Teilnehmer, des Ordnungspersonals oder von Zuschauern gefährden.
Das Ordnungspersonal ist gleichzeitig auch für die sanitätsdienstliche Absicherung zuständig. Auf Grund der gut sichtbaren Dienstkleidung ist das Ordnungspersonal auch bei jeglichen Verstößen, die beobachtet werden, sofort zu informieren.

(6) Bei Disqualifikation aus den o.g. Gründen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Organisationbeitrages.

§ 8 Verhalten und Aufsichtspflicht

(1) Für die Kinder- und Jugendläufe liegt die Aufsichtspflicht der Teams bei den betreuenden Begleitpersonen. Sie sorgen entsprechend der Anweisungen des Ordnungspersonals bzw. des Wettkampfleiters dafür, dass ein reibungsloser Ablauf während des Laufs, aber auch während des Rahmenprogramms gewährleistet ist. Die Laufstrecke ist nur den laufenden Teilnehmern, dem Ordnungspersonal und den Helfern vorbehalten. Betreuer und Zuschauer folgen den Anweisungen des Ordnungspersonals und halten die Laufstrecke frei.

(2) Die Nutzung der Spielgeräte und Attraktionen auf der Freifläche erfolgt in Eigenverantwortung und unter Aufsichtspflicht.

(3) Verloren gegangene Teilnehmer werden dem Veranstalter an der Information gemeldet.

(4) Gefundene Wertsachen werden an der Information abgegeben.

§ 9 Zeitmessung

(1) Ist eine Zeitnahme laut Ausschreibung vorgesehen, wird diese durch die Firma GO-Timming durchgeführt.

§ 10 Daten des Teilnehmers und Persönlichkeitsrechte

(1) Die bei Anmeldung vom Teilnehmer/Sportler angegebenen personenbezogenen Daten, werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung, einschließlich des Zwecks der medizinischen Betreuung und Versorgung des Sportler während und im Zusammenhang mit der Veranstaltung und zu Zwecken der Medienberichterstattung verarbeitet. Mit der Anmeldung willigt der Sportler in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.

(2) Der Teilnehmer/Sportler wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Veranstaltung um eine Sportveranstaltung handelt, an der ein öffentliches Interesse besteht und erkennt es als üblich an, dass Teilnehmerergebnislisten in Medien veröffentlicht werden. Der Sportler erklärt sich mit der Weitergabe Veröffentlichung seines Namens, Vornamens, Geburtsjahres, Vereins, seiner Startnummer und seiner Ergebnisse (Platzierungen und Zeiten) in allen berichtenden Printmedien (Teilnehmerliste, Ergebnisliste, etc.) und in allen elektronischen Medien wie dem Internet einverstanden.

(3) Der Teilnehmer/Sportler erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung von seiner Person aufgenommen Fotos, Filme und Interviews in sämtlichen Medien und auf sämtlichen Datenträgern ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet, vervielfältigt und veröffentlicht werden.

(4) Der Teilnehmer/Sportler erklärt sich damit einverstanden, dass die erhobenen personenbezogenen Daten an Dritte zum Zweck der Zeitmessung, Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben werden.

(5) Abs. 1 bis 4 gilt auch bei allen Teilnehmern an Mannschaftsläufen die durch Dritte angemeldet wurden.

Stand: Mai 2018

Dies gilt entsprechend für die gesamte gemeldete Mannschaft.

Hier finden Sie die Teilnahmebedingungen zum download

SPONSOREN und UNTERSTÜTZER - MÜHLHÄUSER RÖBLINGLAUF